Sperrzeit in Gaststätten, Spielhallen u.ä.
In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für
- Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr
- Biergärten, Festzelte etc. ohne musikalische Beschallung von 1.00 bis 6.00 Uhr
- Vergnügungsplätze, Schaustellungen, unterhaltende Vorstellungen, sowie Musikaufführungen, Betriebe und Veranstaltungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
- Theater- oder Filmvorführungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr
Eine Sperrzeit für Räume in Gaststätten gibt es in Thüringen nicht.
Spielhallen müssen an den Feiertagen mit erhöhtem Schutz generell geschlossen bleiben. Dies betrifft den Karfreitag, den Volkstrauertag, den Totensonntag, Allerheiligen und Heilig Abend. Die Sperrzeit gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Rechtsgrundlage:
Thüringer Gaststättengesetz (ThürGastG)
Thüringer Spielhallengesetz (ThürSpielhallenG)
Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG)
An wen kann ich mich wenden?
Landratsamt Nordhausen
FGL Ordnung und Gewerbe
Behringstr. 3
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-364
Fax: 03631 911-309