Mittagsverpflegung

Wer kann die Leistung erhalten?
Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen
Welche Leistung wird erbracht?
Gewährt wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung. Es verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von täglich 1 Euro pro Kind, den Sie selbst tragen. Kosten für kleinere Mahlzeiten, die z. B. am Kiosk gekauft werden, können nicht übernommen werden.
Wie wird die Leistung erbracht?
Der Zuschuss kann erbracht werden, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt. Bitte fügen Sie dem Antrag einen Nachweis der Schule, der Kindertageseinrichtung bzw. des Essenanbieters über die Anmeldung Ihres Kindes zur Mittagsverpflegung bei. Der Nachweis muss den Namen des Kindes, den Namen der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung und den Preis pro Mahlzeit beinhalten. Die Leistung wird durch Direktzahlung an den Leistungsanbieter erbracht. Die entstandenen Kosten für die Mittagsverpflegung (abzüglich 1 Euro Eigenanteil pro Essen je Tag) kann der Leistungsanbieter direkt mit dem Jobcenter oder dem Landratsamt abrechnen. Ihren Eigenanteil zahlen Sie wie gewohnt eigenverantwortlich an den Anbieter.
Neu ab 1. August 2019: Ihr Eigenanteil in Höhe von 1 Euro pro Mahlzeit entfällt!
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