Informationen zur 44. BImSchV - Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Mit der Veröffentlichung der Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittelgroße Feuerungsanlagen am 19.06.2019 (BGBI. I S. 804) ist die 44. BlmSchV am 20.06.2019 in Kraft getreten und die 1. BlmSchV wurde geändert. Mit ihrem lnkrafttreten wurde die sogenannte MCPD (Richtlinie (EU) 201512193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft) in deutsches Recht umgesetzt.
Bis zur Umsetzung einer bundeseinheitlichen webbasierten Anwendung wird für die Registrierung der Feuerungsanlagen sowie für das Anlagenregister eine Übergangslösung eingeführt. Diese besteht u.a. aus einem Anzeigeformular (elektronisch ausfüllbare PDF-Datei).
Das Anzeigeformular enthält neben den Angaben nach Anhang 1 der 44. BlmSchV auch Angaben zu emissionsrelevanten Änderungen, einen Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage. Dieses ist ebenfalls mit diesem Formular anzuzeigen.
Bei gemeinsamen Feuerungsanlagen nach § 4 der 44. BlmSchV ist für jede Einzelanlage, die mindestens 1 Megawatt Feuerungswärmeleistung hat, ein eigenes Anzeigeformular auszufüllen.
Nach § 6 der 44. BlmSchV müssen neue Anlagen (nach dem 20.12.2018 in Betrieb genommen) sofort und bestehende Anlagen bis spätestens zum 01.12.2023 angezeigt werden.
Der Betreiber kann das ausgefüllte und unterzeichnete Anzeigeformular der zuständigen Behörde per E-Mail (immissionsschutz@lrandh.thueringen.de) oder per Post übermitteln.
Die Untere Immissionsschutzbehörde erstellt aus den bei ihr eingegangenen o.g. Anzeigen ein Anlagenregister, welches der Öffentlichkeit in Form einer Tabelle über die Webseite des Landratsamtes Nordhausen zugänglich gemacht wird.
An wen kann ich mich wenden?
Landratsamt Nordhausen
Fachbereich Bau und Umwelt
Fachgebiet Immissionsschutz und Chemikalienrecht
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Tel.: +49 3631 911 6201
Fax: +49 3631 911 3949