Hortbetreuung in den Grundschulen des Landkreises Nordhausen
Wer sein Kind im Hort in einer Grundschule in Trägerschaft des Landkreises Nordhausen betreuen lassen möchte, kann sich dafür an die Schulverwaltung des Landratsamtes Nordhausen wenden und beraten lassen. Hier finden Sie auch die erforderlichen Formulare zum Herunterladen (u.a. Hortantrag Teil 1 – Hortan-/-um-/-abmeldung; Hortantrag Teil 2 – Antrag auf Gebührenermäßigung bzw. –befreiung; Hortantrag Ferien Teil 2 - Antrag auf Gebührenbefreiung)
Die Benutzung des Hortes ist gebührenpflichtig. Es besteht die Möglichkeit, eine Gebührenermäßigung beziehungsweise eine Gebührenbefreiung zu beantragen. Nähere Erläuterungen finden Sie auf dem Hortantrag Teil 2, Seite 3.
An wen kann ich mich wenden?
Fachbereich Schulverwaltung
Alte Leipziger Straße 50
99734 Nordhausen
Ansprechpartner | Telefon | |
Sekretariat | 03631 911-4001 | Schulverwaltung@lrandh.thueringen.de |
Formulare zum Herunterladen
Hortantrag Hortanmeldung-Hortabmeldung.pdf (145,9 KiB)
Hortantrag Gebuehrenermaessigung –befreiung.pdf (349,4 KiB)
Hortantrag_Teil 3_SEPA-Lastschriftmandat.pdf (9,3 KiB)
Hortantrag Teil 4_gleichzeitiger Besuch Einrichtungen Kinder.docx.pdf (12,8 KiB)
Hortantrag Teil 5_geleistete Unterhaltszahlungen.pdf (15,1 KiB)
Hortantrag Ferien Anmeldung.pdf (246,6 KiB)
Hortantrag Ferien Antrag auf Gebuehrenbefreiung.pdf (150,4 KiB)
Merkblatt nach Art. 13 DS-GVO Hortgebuehr.docx.pdf (265,8 KiB)