Förderung des Sportstättenbaus in Vereinsträgerschaft
Der Landessportbund Thüringen (LSB) als Bewilligungsstelle gewährt auf der Grundlage des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG) in der jeweils aktuell gültigen Fassung und nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie aus Mitteln des Freistaates Thüringen, Zuwendungen an Sportvereine, Kreis-/ Stadtsportbünde (KSB/SSB) und Sportverbände. Die Finanzierungs-hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuwendungen für Baumaßnahmen und Ausstattung an Sportanlagen und Vereinsräumen in Vereinsträgerschaft zur Verfügung gestellt.