Bildung und Teilhabe (BuT)

Leistungen für Bildung und Teilhabe (kurz BuT) – oft auch Bildungspaket genannt – können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, denen Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden.
Die finanzielle Unterstützung ist mit folgenden Leistungen möglich:
Beratung und Antragstellung
Wer sich dazu beraten lassen oder einen Antrag stellen möchte, wendet sich bitte an die gemeinsame Anlaufstelle des Jobcenters Landkreis Nordhausen und des Landratsamtes Nordhausen:
Bürogemeinschaft Bildung und Teilhabe (BuT)
Jobcenter Landkreis Nordhausen
Uferstraße 2
99734 Nordhausen
Telefon:
03631 650-129 (Jobcenter – bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)
03631 650-448 (Landratsamt – bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, AsylbLG-Leistungen)
Formulare zum Herunterladen:
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Bestätigung der Kita/Schule/Hort über die Durchführung eines Ausflugs bzw. einer (Klassen-)Fahrt
- Bestätigung der Schule über zusätzlichen individuellen Lernförderbedarf
- Wichtige Hinweise stehen auch übersichtlich in unserem Informationsblatt
Um die Antragstellung so unkompliziert wie möglich zu gestalten, können Sie für Ihr Kind/Ihre Kinder (je einzeln) in einem Formular gleich mehrere Leistungen beantragen. Für jedes Kind ist ein eigener Antrag zu stellen. Sofern Sie für Ihr Kind/Ihre Kinder Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, fügen Sie Ihrem schriftlichen Antrag bitte den aktuellen Bescheid der Familienkasse bzw. der Wohngeldstelle bei.
Weitere Infos zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie auch hier!