Mögliche Maßnahmen nach dem Punktesystem
Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten wwerden beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wer bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem einmal in 5 Jahren einen Punkt abbauen.
Werden Punkte ins Verkehrszentralregister engetragen, wird die Fahrerlaubnisbehörde informiert und es werden entsprechend Maßnahmen nach dem Punktesystem ergriffen:
- Wer 4 bis 5 Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung verbunden mit dem Hinweis, dass freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht und dadurch einen Punkt abgebaut werden kann.
- Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten wird eine Verwarnung erteilt. Wird jetzt freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, allerdings ohne die Möglichkeit, Punkte abzubauen.
- Bei 8 Punkten oder mehr wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Für ausführliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
BürgerServiceZentrum
Landratsamt Nordhausen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Weiterführende Informationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem beim Kraftfahrt-Bundesamt